Die im kaufmännischen Bereich geltenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der WWC-Consulting GmbH werden auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner zugrunde gelegt,
selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Stattdessen wird dann ausdrücklich innerhalb der entsprechenden
Auftragsbestätigung auf diese AGB-Klausel hingewiesen, was für beide
Seiten gleichwohl bindende Wirkung entfaltet.
Den AGB der WWC-Consulting GmbH sachlich und/oder rechtlich
widersprechende AGB des Kunden finden auf das Vertragsverhältnis keine
Anwendung. Auch ohne ausdrücklichen Widerspruch seitens WWC-Consulting
GmbH haben letztere keinerlei Wirkung für oder gegen WWC-Consulting GmbH.
SCHRIFTFORM
Sämtliche Nebenabreden und andere Erklärungen mit Rechtswirkung
sollen schriftlich abgefasst sein; für die Einhaltung der Schriftform
nach Vertragsabschluß genügt auch ein Fax mit Unterschrift. Eine
Abweichung von der Schriftform ist als gesondert vereinbarter Verzicht
schriftlich festzuhalten.
AUSSENDIENSTMITARBEITER
Anscheins- oder Duldungsvollmachten unserer Außendienstmitarbeiter als
Vertretungsberechtigung für WWC-Consulting GmbH sind ausgeschlossen.
RECHTSTREUE/HAFTUNG
Beide Vertragspartner gehen die wechselseitige Verpflichtung ein, den
Urheberschutz einzuhalten sowie Eigentumsrechte zu beachten. Der Kunde
steht dafür ein, dass die Beistellungsmittel frei von Rechten Dritter
sind sowie vertragsmäßige Nutzungen nicht in Patente, Lizenzen oder
sonstige Schutzrechte Dritter eingreifen. Ferner verpflichtet sich der
Kunde, Verletzungen von Straf- und Wettbewerbsrecht, Marken- und sonstigen
Kennzeichenrechten sowie Persönlichkeitsrechten und Spezialgesetzen (für
Berufs- und Produktgruppen) zu unterlassen.
Für die Richtigkeit aller zur Verfügung gestellten Daten und der durch
den Auftraggeber selbst eingetragenen Daten übernimmt dieser die volle
Haftung. Der Auftraggeber stellt die WWC-Consulting GmbH von allen
urheber- und wettbewerbsrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter
frei.
Bei Streitigkeiten über Preis und Leistung, die darauf zurückzuführen
sind, dass der Auftraggeber trotz rechtskräftiger Unterschrift
Vertragsbestandteile nicht zur Kenntnis genommen hat, sind Kosten, die
für eine Auseinandersetzung und Schäden, welche möglicherweise
entstehen oder entstanden sind, von diesem zu bezahlen. Die WWC-Consulting
GmbH leistet Schadenersatz nur im Fall grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatzes.
ZURÜCKWEISUNG
Gegen geltendes Recht verstoßende Beistellungen, die vom Kunden als
Werbungstreibender zum Zweck der Werbeschaltung der WWC-Consulting GmbH
als Provider überlassen werden, dürfen von WWC-Consulting GmbH
zurückgewiesen werden. Dieser Vorbehalt erstreckt sich überdies auf
Inhalte und Formen, bei denen ein hinreichender Verdacht auf
Rechtswidrigkeit besteht bzw. die Wahrscheinlichkeit einer
Rechtsverletzung nahe liegt. Zudem besteht ein Zurückweisungsrecht auch
dann, wenn die Beistellung aufgrund ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer
Form, ihrer technischen Qualität oder in programmlicher Hinsicht
(beispielsweise zu viele Wiederholungen) dazu führen würden, dass die
Werbung für WWC-Consulting GmbH unzumutbar würde. Dem Kunden wird unter
Angabe von Gründen die Zurückweisung unverzüglich mitgeteilt und dem
Kunden steht das Recht zu, WWC-Consulting GmbH eine abgeänderte Version
der Beistellung zu übermitteln, für die keine Zurückweisungsgründe
mehr bestehen. Ist diese Ersatzbeistellung nicht mindestens 12 Stunden vor
dem ursprünglich vereinbarten Schaltungszeitpunkt bei WWC-Consulting GmbH
eingegangen, behält WWC-Consulting GmbH den Anspruch auf die vereinbarte
Vergütung auch dann, wenn die Schaltung der Werbung nicht erfolgt.
DRITTBETEILIGUNG UND DATEIEN
Werden die von WWC-Consulting GmbH für die Werbung des Kunden auf den
Server zu ladenden Dateien von einem Dritten im Auftrag des Kunden oder
aufgrund eines unabhängigen Vertrags mit WWC-Consulting GmbH erstellt,
gilt die einfache, nicht ausschließliche und zeitlich auf die Laufzeit
des Vertrags befristete Lizenz zu den für das Laden erforderlichen
Vervielfältigungshandlungen der WWC-Consulting GmbH als vom Kunden
erteilt. WWC-Consulting GmbH prüft die überlassenen Daten auf Mängel,
eine gesonderte Mitteilung über das erfolgte Laden ergeht indes nicht.
WWC-Consulting GmbH ist berechtigt, die beigestellten Daten zu Zwecken der
Beweissicherung zu vervielfältigen, insbesondere auf einen gesonderten
Datenträger abzuspeichern, falls die Werbungserstellung nicht durch
WWC-Consulting GmbH selbst erfolgt.
ABNAHME
Es ist Sache des Kunden, nach Seitenaufruf über das Internet mit
marktüblicher Browser-Software innerhalb des vor dem spätest möglichen
Abnahmetermin liegenden Untersuchungszeitraums begründete Mängelrügen
vorzubringen. Zur Fristwahrung muss WWC-Consulting GmbH die entsprechende
Erklärung rechtszeitig zugegangen sein, in der schriftlich die
beanstandeten Mängel in einer nachvollziehbaren Weise darzulegen sind.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme und
sind ausschließlich Gegenstand der Gewährleistung. Nach rügelosem
Ablauf der Frist gilt die Leistung als abgenommen.
GEWÄHRLEISTUNG
Die im Vertragstext enthaltene Leistungsbeschreibung stellt keine
Zusicherung von Eigenschaften dar, sondern ist lediglich im Sinne von
Angaben zu der Beschaffenheit des Vertragsgegenstands zu verstehen.
Gewährleistungsansprüche gegenüber WWC-Consulting GmbH bestehen im
Rahmen zugesicherter Eigenschaften und darauf, dass die vertraglich
vereinbarte Leistung fehlerfrei ist. Die Gewährleistung umfasst weder
Schäden noch Störungen, die durch vom Kunden zu vertretende
Rechtsverletzung verursacht wurden. Liegt ein von WWC-Consulting GmbH zu
vertretender Sachmangel vor, ist WWC-Consulting GmbH nach eigener Wahl zu
zweimaliger Nachbesserung bzw. zweimaliger Ersatzlieferung berechtigt. Ist
entweder der zweite Versuch zur Mängelbeseitigung fehlgeschlagen oder ist
auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, erwächst dem Kunden hieraus
zunächst allein das Recht zur Minderung (entsprechende Gutschrift auf
Kundenkonto). Sollte zwischen Kunde und WWC-Consulting GmbH keine Einigung
über das Ausmaß der Minderung zustande gekommen sein, ist einem
Verlangen des Kunden nach Wandlung (Rückgängigmachen) nachzukommen. Die
Wandlung kann vom Kunden jedoch nur
gefordert werden, wenn sein Interesse an der Leistung durch den Mangel
wesentlich beeinträchtigt oder beseitigt wird.
ALLGEMEINE HAFTUNGSREGELN
Für infolge von Pflichtverletzungen durch WWC-Consulting GmbH entstandene
Vermögensschäden beschränkt sich sowohl bei vertraglichen als auch
außervertraglichen Ansprüchen die Haftung der WWC-Consulting GmbH auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, jedoch nur soweit und solange
wesentliche Vertragspflichten nicht verletzt worden sind.
Für aufgrund leichter Fahrlässigkeit aufgetretene Vermögensschäden ist
die Haftung der WWC-Consulting GmbH auf den als Folge der
Pflichtverletzung bei normalem Verlauf vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung der WWC-Consulting GmbH ist auf maximal einen Jahresbeitrag
beschränkt.
SONDERHAFTUNGSLIMIT
Soweit und solange ausschließlich Telekommunikationsdienstleistungen für
die Öffentlichkeit ( Aussenden, Empfangen und Übermitteln von
Nachrichten) berührt sind, ist die Haftung von WWC-Consulting GmbH für
fahrlässig herbeigeführte Vermögensschäden auf eine Höchstsumme von
maximal dem geleisteten Beitrag je Nutzer beschränkt.
Zudem ist diese Haftungsbegrenzung in solchen Fällen noch weiter
herabgesetzt, in denen bei einem schadensverursachenden Ereignis die
Gesamtsumme der Haftungsansprüche der Geschädigten die Grenze von 20
Millionen DM übersteigt. Hierbei ist der jeweilige Schadensersatzanspruch
unter allen Geschädigten in dem Verhältnis zu kürzen, in welchem die
Summe der Ansprüche die letztgenannte Obergrenze überschreitet.
INTERNET UND VERANTWORTLICHKEITEN
Haftungsbefreiung zugunsten WWC-Consulting GmbH besteht schließlich für
fremde Inhalte und deren Rechtsfolgen, sofern und solange diese Inhalte
WWC-Consulting GmbH nicht bekannt waren sowie eine Zugangsverhinderung
für WWC-Consulting GmbH unmöglich und unzumutbar war, insbesondere
hinsichtlich der Hyperlinks. Außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit haftet WWC-Consulting
GmbH im Rahmen dieser Fremdinhalte weder für tatsächliche Richtigkeit,
Aktualität, Vollständigkeit oder Verlässlichkeit übermittelter
Informationen noch dafür, dass der Sender rechtswidrig handelt, indem er
alle Informationen übermittelt, wofür WWC-Consulting GmbH lediglich
Zugänge vermittelt.
Im Zusammenhang mit diesen Daten von Dritten und von WWC-Consulting GmbH
bereitgehaltenen Daten bleiben insbesondere auf technische Fragen bezogene
Gewährleistungsfälle (Downloading etc.) unberührt, während
WWC-Consulting GmbH von der Haftung für Gefahren und Risiken aus dem
Internet insoweit frei ist, als den Kunden eine Sorgfaltspflicht
dahingehend trifft, in seinem Bereich die Nutzung des Internet, der
abrufbaren Inhalte und deren Verwendung eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Beide Vertragspartner trifft eine individuelle Verantwortlichkeit
dergestalt, dass WWC-Consulting GmbH Verkehrssicherungspflichten (gegen
Schädigung durch Hacking etc.) und den Kunden Schadensminderungs- und
Eigenschutzpflichten vor Viren obliegen.
Fremder Inhalt ist im Einzelfall immer dann anzunehmen, wenn er
entsprechend gekennzeichnet ist.
FREIZEICHNUNG DRITTER
Alle Freizeichnungen zugunsten WWC-Consulting GmbH gelten gleichfalls für
ihre Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen hinsichtlich deren jeweils
persönlichen Haftungen.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, Ansprüche primär gegenüber dem anderen
Vertragspartner und nur subsidiär gegenüber dem jeweiligen Mitarbeiter
geltend zu machen.
AUSFALLZEITEN
WWC-Consulting GmbH ist bei Leistungsausfällen oder- Verzögerungen
infolge höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer, vorübergehender,
vom Anbieter WWC-Consulting GmbH nicht zu vertretender
Leistungshindernisse (z.B. behördliche Anordnungen, Satzungs- und
Kommunikationsnetzausfälle anderer Betreiber) frei von jeglicher Haftung.
Gleiches gilt für Fälle rechtmäßiger, innerbetrieblicher
Arbeitskampfmaßnahmen (Streik, Aussperrung). Sollten indessen eine auf
demgemäss außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden
Störung bestehende erhebliche Leistungseinschränkungen länger als eine
Woche andauern, hat der Kunde Anspruch auf Rückzahlung von
vorausgezahlten Vergütungen, bezogen auf die Dauer der Behinderung
rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung.
Sind Ausfallzeiten hingegen auf eine Fehlerverursachung durch
WWC-Consulting GmbH oder seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
zurückzuführen, beschränkt sich die Haftung der WWC-Consulting GmbH bei
Ausfällen von höchstens 1 Werktag Dauer auf ihr Verschulden aus Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit; leichte Fahrlässigkeit bei derartigen
Ausfallzeiten von jeweils mehr als einer Werktagdauer führt zusätzlich
zur Haftung.
BEHÖRDLICHE ERMITTLUNGEN
Nachforschungen aufgrund entsprechender Anordnungen von Behörden wegen
Verdachts auf strafrechtliche Verstöße oder solche gegen
Sicherheitsbestimmungen o.ä. werden von WWC-Consulting GmbH unterstützt.
Dabei ist die Pflicht seitens WWC-Consulting GmbH zur Überprüfung
solcher Anordnungen auf offensichtlich erkennbare Rechtswidrigkeit
beschränkt, und es besteht ein Anspruch aus den gesetzlichen Bestimmungen
über die Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den betreffenden Kunden.
Die hier vorliegenden Regelungen der AGB über fristlose Kündigungen und
Sperren bleiben davon unberührt.
GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE/RECHTSMANGEL
Erhebt ein Dritter Anspruch auf gewerbliche Schutzrechte bezüglich des
Vertragsgegenstands hat der Kunde den Nachweis dieses Rechtsmangels erst
dann geführt, wenn gegen ihn oder WWC-Consulting GmbH ein
rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Von dieser Regelung wird das Recht
des Kunden, der WWC-Consulting GmbH den Streit zu verkünden, nicht
berührt.
FREISTELLUNG
Der Kunde steht bei eigenem Verschulden für alle Folgen und Nachteile
ein, die WWC-Consulting GmbH oder Dritten durch missbräuchliche oder
rechtswidrige Verwendung der Dienste entstehen. Die Haftung des Kunden
für Handlungen Dritter ist gegeben, wenn er dies zu vertreten hat.
Gleiches gilt, wenn der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht
nachgekommen ist und dadurch WWC-Consulting GmbH oder Dritten Schaden
entstanden ist.
Verstößt der Kunde gegen die Regelungen über Freistellungsansprüche
der WWC-Consulting GmbH, ist er zur Unterlassung weiterer Verstöße, zum
Ersatz des der WWC-Consulting GmbH entstandenen und noch entstehenden
Schadens sowie weiterhin zur Freihaltung und Freistellung der
WWC-Consulting GmbH von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen
Dritter , die durch den Verstoß verursacht wurden, auf erstes Auffordern
verpflichtet. Sonstige Ansprüche der WWC-Consulting GmbH, insbesondere
hinsichtlich Sperrung der Inhalte und außerordentliche Kündigung,
bleiben unberührt.
VORLÄUFIGE SPERRUNG
Besteht ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Formen oder
Inhalte einer in der Schaltung befindlichen Website, sei es direkt auf
einer bzw. per Hyperlink darauf verwiesenen Website oder sei es der
Werbebanner des Hyperlinks selbst, ist WWC-Consulting GmbH sofort zur
vorübergehenden Unterbrechung der fraglichen Schaltung berechtigt. Dieses
Recht hat WWC-Consulting GmbH insbesondere nach Abmahnung des vermeintlich
Verletzten, es sei denn, dieselbe ist offensichtlich unbegründet, oder
bei Ermittlungen staatlicher Behörden. Die Sperrung ist nach
entkräftetem Verdacht wieder aufzuheben oder aber dann, wenn
WWC-Consulting GmbH die Möglichkeit hatte, wegen des Kundenverhaltens den
Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Der Kunde ist einschließlich anzugebender Gründe unverzüglich über
die Sperrung zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich
rechtswidrigen Formen oder Inhalte zu entfernen bzw. hierfür seine
Zustimmung zu geben oder die Rechtswidrigkeit darzulegen und
gegebenenfalls zu beweisen. WWC-Consulting GmbH kann dem Kunden anbieten,
die eigentliche Werbung bzw. den Hyperlink durch einen solchen auf eine
andere Seite und/oder den Werbebanner zu ersetzen. Zusätzliche Kosten
aufgrund Neuprogrammierung der Seiten, auf denen die Werbung erfolgt, sind
gemäß Nachweis durch WWC-Consulting GmbH vom Kunden zu tragen.
Ist eine vom Kunden zu vertretende zweimalige Nichtbuchung der
WWC-Consulting GmbH zustehenden Vergütung aufgetreten, dergestalt, dass
Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen in Höhe mindestens eines
Grundgebührbetrages eingetreten ist, nachdem Lastschriften nicht
eingelöst wurden und deshalb der Kunde gemahnt sowie ihm eine Sperre
angedroht worden ist, so ist WWC-Consulting GmbH zur Sperrung der
betreffenden Werbung auf Kosten des Kunden berechtigt. Die Verpflichtung
zur Zahlung des vereinbarten Entgelts bleibt hiervon unberührt, falls der
Kunde nicht den Beweis erbracht hat, dass WWC-Consulting GmbH kein Schaden
durch die Bereithaltung der einschlägigen Werbung des Kunden entstanden
ist. Die verhängte Sperre ist erst wieder aufzuheben, wenn der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist. Im übrigen
gelten die Bestimmungen der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
VERZUG DES KUNDEN UND VERZUGSSCHADEN
Die WWC-Consulting GmbH kann den Verzug durch Mahnung herbeiführen.
Unbeschadet weitgehender Ansprüche ist WWC-Consulting GmbH berechtigt,
vom Zeitpunkt des durch den Kunden eingetretenen Verzugs an Zinsen in
Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz zu berechnen, es sei denn, der Kunde
weist einen niedrigeren oder WWC-Consulting GmbH einen höheren Schaden
nach.
KÜNDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND
Beide Parteien können den Vertrag außerordentlich und fristlos
kündigen, wenn
-es einer Vertragspartei aufgrund schwerwiegender oder vielfacher
Vertragsverstöße der anderen Seite unzumutbar ist, am Vertrag
festzuhalten.
-der relevante Vertragsverstoß zumindest einmal unter Fristsetzung
schriftlich abgemahnt worden ist und
-der konkrete Vertragsverstoß dennoch fortgesetzt oder wiederholt wird.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund behält sich WWC-Consulting GmbH
insbesondere in folgenden Fällen regelmäßig vor:
a) Der Kunde ist bei der Entgeltzahlung oder eines nicht unerheblichen
Teils davon entweder für zwei aufeinanderfolgende Zahlungsperioden oder
über einen längeren Zeitraum mit den Grundgebühren, davon mit
mindestens 60 Tagen und zumindest einer 2 Monatsgrundgebühren
entsprechenden Summe (gegenüber WWC-Consulting GmbH) in Verzug.
b) Der Kunde ist zahlungsunfähig oder über sein Vermögen ist
Insolvenzantrag gestellt und dieser nicht innerhalb von 4 Wochen als
unbegründet zurückgewiesen oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder
mangels Masse der Antrag abgewiesen worden.
c) Der Kunde hat das für das Lastschriftverfahren bestimmte Konto
aufgelöst oder die Einzugsermächtigung widerrufen, ohne die für die
Durchführung des Vertrags notwendigen Abhilfemaßnahmen veranlasst zu
haben. Dem Kunden indes bleibt es unbenommen, Widerspruch gegen einzelne
Buchungsvorgänge zu erheben.
d) Der Kunde verstößt auch nach Abmahnung oder der mit ihr
gleichzusetzenden Benachrichtigung über die Sperrung gegen wesentliche
vertragliche Pflichten, wozu insbesondere die Beachtung der Rechte Dritter
vor dem Hintergrund drohender Haftung der WWC-Consulting GmbH zählen,
indem er weiterhin diesen Verstoß nicht unverzüglich abstellt.
Bei einer vor Ende eines Abrechnungszyklus wirksamen Kündigung hat der
Kunde einen Rückzahlungsanspruch ausschließlich auf seine bereits
gezahlten Entgelte für noch nicht erfolgte Leistungen bzw. noch nicht
angebrochene Monate, falls WWC-Consulting GmbH durch vertragswidriges
Verhalten die Kündigung ausgelöst hat. In jedem Fall sind aber
zeitanteilige Vorhaltekosten zu berücksichtigen; den Nachweis für eine
geringere Vergütung zu erbringen steht dem ist Kunden jedoch frei.
ZAHLUNGSWEISE
Die Entgelte werden vom Anbieter ausschließlich über das
Lastschrifteinzugsverfahren gemäß Einzugsermächtigung des Kunden
eingezogen.
Der Kunde verpflichtet sich, eine ausreichende Deckung auf dem Konto
vorzuhalten, sowie sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch eine
Zurückgereichte oder nicht eingereichte Lastschrift entstehen. Wenn der
Kunde indes nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder wäre
der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden, so haftet er
nicht für durch Rückbelastung der Lastschriftgebühren und dergleichen
entstandene Schäden.
PREISÄNDERUNGSVORBEHALT
WWC-Consulting GmbH ist zu Preisanpassungen berechtigt, indem
Kostenerhöhungen für die Inanspruchnahme von
Telekommunikationsdienstleistungen Dritter (andere Provider etc.) und
Peripheriedienstleistern dem Kunden belastet werden. Die damit verbundenen
Preisänderungen treten in Kraft, wenn der Kunde nach entsprechender
Mitteilung innerhalb der 4 Wochen vor dem geplanten Preisänderungen
selbigen WWC-Consulting GmbH gegenüber nicht schriftlich widersprochen
hat.
LEISTUNGSÄNDERUNGSVORBEHALT
Die Vertragsleistungen stehen unter dem Vorbehalt der Änderungen und
Ergänzungen mit Rücksicht auf Veränderungen der Rechtslage (Gesetze,
Rechtssprechungen) sowie in Anpassung an technische und gewerbliche
Rahmenbedingungen außerhalb des Verantwortungsbereichs der WWC-Consulting
GmbH. Solcherlei Abänderungen werden jedoch nur bei Zumutbarkeit für den
Kunden unter Berücksichtigung der Anbieterinteressen und Interessen
dritter Anbieter vorgenommen, worüber der Kunde mindestens 14 Tage im
Voraus in Kenntnis gesetzt und wobei ihm ein Vertragslösungsrecht zum
Änderungszeitpunkt eingeräumt wird, falls grundlegende Eigenschaften des
Dienstes betroffen sind. Liegt WWC-Consulting GmbH bis zum
Änderungstermin keine gegenteilige Erklärung vor, gilt die angekündigte
Änderung als vom Kunden genehmigt.
LAUFZEIT/EINTRAGUNGSZEITRAUM
Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag der Unterzeichnung des Auftrages. Die
Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre, sofern im Vertrag nicht
abweichend eine andere Laufzeit vereinbart wurde. Die Vertragslaufzeit
verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate
vor Ablauf der im Vertrag festgelegten Laufzeit von Seiten des
Auftraggebers schriftlich gekündigt wurde.
PREISE/ZAHLUNGSPFLICHT
Die Preise für die durch uns zur Verfügung gestellte interaktive
Eingabemaske sind im Vertrag festgelegt. Diese Preise hat der Auftraggeber
mit Auftragserteilung zur Kenntnis genommen und durch seine Unterschrift
anerkannt. Auf alle Preise und Gebühren fällt noch die gesetzliche
Mehrwertsteuer an.
Die anfallenden Entgelte sind für die gesamte Laufzeit in einem Betrag zu
Beginn der Laufzeit fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart
wurde.
ABTRETUNGSMÖGLICHKEIT
Die WWC-Consulting GmbH hat das Recht, bestehende Verträge an Dritte zu
ver-äußern. Die ordnungsgemäße Veröffentlichung muß hierbei
weiterhin gewährleistet sein. Eine Namensänderung der Internet-Domain
ist von Seiten der WWC-Consulting GmbH möglich.
DATENSCHUTZ
Die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses,
desgleichen Ihre Speicherung, Weiterbearbeitung, Übermittlung und Nutzung
sowie Löschung erfolgen nach Maßgabe geltender Bestimmungen über den
Datenschutz. Die dem Vertragsverhältnis zugrundeliegenden Bestandsdaten
(maschinell verarbeitet für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung
oder Änderung des Vertragsverhältnisses) dürfen nur dann für Zwecke
der Beratung, (Kunden-) Werbung, Marktforschung oder zur bedarfsgerechten
Gestaltung der Dienstleistungen verarbeitet und genutzt werden, wenn eine
ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegt, welche
jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen werden kann. Die Erhebung
von Abrechnungsdaten dient dem Zwecke der Vertragsdurchführung und-
Abwicklung, während Nutzungsdaten überdies zur Erstellung anonymisierter
Nutzerprofile unter Verwendung von Pseudonymen verfremdet zur
Nachfrageerhebung dienen. Der Inhalt einer Unterrichtung über Art,
Umfang, Ort und Zwecke der Datenbehandlung kann jederzeit vom Kunden
abgerufen werden. Ein etwaiger Verzicht hierauf wird nicht als
Einwilligung in anderweitige Erhebungen, Verarbeitungen und Nutzungen von
personenbezogenen Daten gewertet.
Die Berechtigung von WWC-Consulting GmbH, im vertraglichen Rahmen mit der
Erfüllung ihrer Leistungen auch Subunternehmer zu beauftragen, schließt
das Recht ein, ausschließlich zum Zwecke der Erbringung solcher
Leistungen erforderliche und allein dafür bestimmte Daten an diese
Dritten, welche wiederum zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und den
Anweisungen der WWC-Consulting GmbH bezüglich der Datenbehandlung
verpflichtet sind, nach vorheriger Kundenmitteilung darüber zu
übermitteln.
Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich zu Abrechnungszwecken -
soweit erforderlich - Dritten übermittelt oder als anonymisierte
Nutzungsdaten für die Marktforschung vermittelnder bzw. vermittelter und
vom Kunden genutzter Diensteanbieter selbigen zur erneuten Verfügung
gestellt werden.
WETTBEWERB
Ein auf und auch außerhalb der Internetseite, auf welcher die Werbung
vertragsgemäß geschaltet wird, womöglich gewünschter
Konkurrenzausschluss
wird nicht geschuldet.
ÄNDERUNG PERSÖNLICHER DATEN
Der Kunde ist verpflichtet, richtige und vollständige Informationen über
seine Identität, Adresse, Telefon- und Bankverbindung zur Verfügung zu
stellen, sowie diese gegenüber WWC-Consulting GmbH laufend und
unaufgefordert zu aktualisieren, d. h. ihr unverzüglich anzuzeigen.
Tritt eine Änderung in der Person des Kunden durch Erbfall oder eine
sonstige Gesamtrechtsnachfolge ein oder treten bei Personengesellschaften,
Erbgemeinschaften oder anderen Kundengemeinschaften Personen hinzu oder
scheiden aus oder wechselt eine Bezeichnung oder sind Namensführungen
geändert worden, ist dies innerhalb eines Monats gegenüber
WWC-Consulting GmbH anzuzeigen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine erfolglose Abmahnung
wegen Unterlassung in diesem Zusammenhang WWC-Consulting GmbH auch zur
fristlosen Kündigung berechtigt.
LAUFFÄHIGKEIT DES ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN INTERNETSYSTEMS
Hosting der Homepage bei unserem Provider und nur in unserem System
lauffähig.
NUTZUNGSRECHTE DES KUNDEN
Der Kunde erwirbt nicht das Eigentum an der zur Verfügung gestellten
Internetsystematik, der Kunde erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung der
selbigen für den vereinbarten Zeitraum zu den vereinbarten Konditionen.
Alleinige Eigentümerin und Rechteinhaberin bleibt die WWC-Consulting
GmbH.
VORBEHALT ZUR ÄNDERUNG DER AGB
WWC-Consulting GmbH ist es vorbehalten, seine AGB einseitig zu ändern,
sofern und solange dies unter Berücksichtigung der Interessen von
WWC-Consulting GmbH für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden
wirksam, wenn der Widerspruch des Kunden in Schriftform innerhalb von 6
Wochen nach Absendedatum der Mitteilung mit AGB-Text an den Kunden der
WWC-Consulting GmbH nicht zugeht. Im Widerspruchsfall kann WWC-Consulting
GmbH, worauf in der Benachrichtigung, vorab von ihr hinzuweisen ist, die
Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von mindestens 30
Tagen zum Ablauf des nächsten Vertragsmonats erklären. Mit gleicher
Frist darf der Kunde bereits nach Erhalt der Mitteilung über die
beabsichtigten AGB-Änderungen den laufenden Vertrag kündigen, ohne dass
es eines vorherigen Widerspruchs bedarf. In beiden Kündigungsfällen
findet eine Rückvergütung der insoweit überzahlten Gebühren statt, die
auf Basis gleicher Beträge pro entfallendem Monat abgerechnet werden.
ANWENDBARES RECHT
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland
GERICHTSSTAND
Freiburg i. Br. ist Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn einer der
Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
zum Zeitpunkt der Klageerhebung sein Wohnsitz nicht bekannt
beziehungsweise im Ausland belegen ist.